Nachhaltigkeitskooperationen: Wenn Europa erlaubt, was Amerika verfolgt
Unternehmen, die Nachhaltigkeitsziele gemeinsam verfolgen, sehen sich einem wachsenden rechtlichen Widerspruch ausgesetzt: Was die Europäische Kommission kartellrechtlich ausdrücklich fördert, wird in den USA zunehmend als Kartellrechtsverstoß verfolgt. Und wer seine Umweltziele öffentlich kommuniziert, wie das europäische Lauterkeitsrecht es verlangt, liefert damit möglicherweise genau das Beweismittel, das US-Behörden für ein Kartellverfahren benötigen. Drei Regelwerke, ein Dilemma…

